Häufig gestellte Fragen bezüglich der Corona Pandemie

Was gilt für die Mitgliedsbeiträge im Verein?

Zwar ist das Sportangebot und die Ausführung des Sports durch die jeweiligen Landesverordnungen zur Bekämpfung der Corona Pandemie eingeschränkt, jedoch heißt dies nicht, dass die Pflicht entfällt, Mitgliedsbeiträge zu bezahlen. Die Mitgliedschaft im Verein und die auf der Jahreshauptversammlung festgelegten Mitgliedsbeiträge stehen nicht, wie etwa bei einem Vertrag, in einem Gegenseitigkeitsverhältnis. All unsere Beiträge setzten sich aus einem Grundbeitrag und einem Spartenbeitrag zusammen und sind deshalb als Mitgliedsbeiträge zu betrachten – dies gilt insbesondere auch für die Fitnessparte.

Wir sind uns der besonderen Situation bewusst und danken allen Mitgliedern für ihre Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten.

Alle Beiträge werden genutzt um unser Sportangebot weiterhin am Laufen zu halten und es stetig zu verbessern!

Aktuelle Regelungen für den Trainingsbetrieb

Der folgende Auszug wurde den “Infos für Vereine zur aktuellen Corona-Pandemie entnommen” des Niedersächsischen Fußballverbands entnommen.

Die Regeln können sich ändern, sodass die Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr sind.

“Wie trainiert werden darf, hängt von der Inzidenz in dem jeweiligen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt ab:
a) Inzidenz unter 35:
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren dürfen unter freiem Himmel in nicht wechselnden Gruppen von bis zu 20 Kindern/Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei Betreuer auch mit Körperkontakt trainieren.
Bei Personen über 14 Jahren ist das Training mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig. Hat die Kommune vor Ort die „10-aus-3-Regel“ zugelassen, können auch insgesamt
Stand: 29. April 2021
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höchstens 10 Personen aus insgesamt höchstens drei Haushalten mit Kontakt trainieren.
b) Inzidenz unter 100
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren dürfen unter freiem Himmel in nicht wechselnden Gruppen von bis zu 20 Kindern/Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei Betreuer auch mit Körperkontakt trainieren.
Bei Personen über 14 Jahren ist das Training mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig.
c) Inzidenz über 100
Liegt die Inzidenz hingen über 100 (Notbremse gemäß Bundes-Infektionsschutzgesetz), darf nur allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands trainiert werden. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahre, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal 5 Kindern trainieren. Trainer brauchen ein negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden vor Sportausübung; Selbsttest, welcher durch Vereinsvorstand bestätigt und dokumentiert wird, ist ausreichend).”

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Homepage des Landes Niedersachsen:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html

Homepage des Landessportbundes NRWs (erhält gut aufgeschlüsselte FAQs):

https://www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen/aktuelle-coronaschutzverordnung-positive-nachrichten-fuer-den-sport#c16211